GARANTIEBEDINGUNGEN

Zuletzt aktualisiert: Mai 2026

Im Rahmen der Herstellergarantie

Die vorliegende Garantie wird von Tecna group s.r.l. (auch Tecna genannt) „in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret D.lgs. Nr. 206 vom 06.09.2005 in Bezug auf die „Herstellergarantie““ gewährt und hat eine Gültigkeit von 12 Monaten ab dem Tag der Lieferung; sie bezieht sich auf eine tägliche Nutzung von 8 Stunden bis zu maximal 1.600 Stunden.
1) Das Produkt gilt als mangelhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, unter denen:-
• die Art und Weise, wie das Produkt in Betrieb genommen wurde, seine Eigenschaften, die Einhaltung der Anweisungen sowie alle gegebenen Warnhinweise;
• der Verwendungszweck des Produkts und die Verhaltensweisen, die in Bezug darauf vernünftigerweise vorhersehbar sind;
• Das Produkt kann nicht allein deshalb als mangelhaft angesehen werden, weil zu irgendeinem Zeitpunkt ein verbessertes Produkt in den Verkehr gebracht wurde.
2) Die Garantie umfasst die Reparatur und/oder den Austausch von Teilen der normalen Funktionalität, bei denen das Vorliegen von Mängeln im Material oder in der Herstellung nachgewiesen wird. Die Versandkosten an Tecna oder an das autorisierte Reparaturzentrum sind nicht enthalten. Andere Kosten, die nicht mit dem Hydraulikhammer zusammenhängen, wie Miete anderer Maschinen, Vertragsstrafen usw., sind ebenfalls nicht enthalten.
In diesem Zusammenhang behält sich Tecna srl das ausschließliche Recht vor, die als mangelhaft betrachteten Teile zu prüfen und zu kontrollieren.
Ergibt die vorgenannte Prüfung und Kontrolle nach unanfechtbarem Urteil von Tecna srl, die das Vorhandensein mangelhafter Teile anerkennt, wird Tecna die erforderlichen und zweckmäßigen Maßnahmen zur Reparatur oder zum Austausch der mangelhaften Teile ohne zusätzliche Kosten für den Kunden durchführen.
Die als fehlerhaft betrachteten Teile müssen vollständig mit allen Komponenten geliefert werden, um alle Tests und Kontrollen durchführen zu können, frachtfrei an das TECNA-Werk, innerhalb von 10 Tagen ab der Garantierüge.
Werden beim Austausch der als defekt beanstandeten Teile auf Wunsch des Kunden weitere Eingriffe durchgeführt oder auch Teile ersetzt, gelten diese Teile und Arbeiten nicht als Garantieleistungen und werden daher gemäß den zum Zeitpunkt des Eingriffs und/oder des Austauschs gültigen Preisen in Rechnung gestellt.
3) Reparaturen oder Austausche im Rahmen der Garantie dürfen den Gültigkeitszeitraum von 1.600 Stunden nicht überschreiten. Es ist nicht möglich, ohne Kosten für den Käufer eine neue Garantiezeit zu aktivieren. (SIEHE unten)

AUSNAHMEN BEZÜGLICH DER LEISTUNGEN DER HERSTELLERGARANTIE:

Die folgenden Fälle sind nicht in den Leistungen der Herstellergarantie enthalten:
1) Schäden aufgrund von:
• Nichtbeachtung der Anweisungen im dem Benutzer ausgehändigten Benutzerhandbuch;
• Eingriffen durch nicht autorisierte Dritte;
• unsachgemäßem Gebrauch;
• nicht autorisierten Änderungen;
• Betrieb über die maximal zulässigen technischen Spezifikationen hinaus, die im Bedienerhandbuch angegeben sind;
• Verschulden des Kunden oder Dritter;
• höherer Gewalt und/oder Zufall, Naturkatastrophen usw.;
2) Reinigungs- und/oder Wartungsarbeiten;
3) Verschleißteile, die dem Verschleiß unterliegen. (Bitte fordern Sie eine vollständige Liste der Verschleißteile an)

HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE

Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
A) der mögliche Fehler auf die Übereinstimmung des Produkts mit einer zwingenden Rechtsnorm oder einer verbindlichen Anordnung einer Behörde zurückzuführen ist.
B) wenn der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und der Technik zum Zeitpunkt des Verkaufs es nicht zuließ, das Produkt als mangelhaft anzusehen.
(C) wenn es sich um einen Mangel eines Teils bzw. des Rohmaterials handelt und der Fehler ausschließlich auf die Konzeption des Produkts zurückzuführen ist, in das das Teil eingebaut wurde, oder auf das Rohmaterial, oder wenn dessen Übereinstimmung mit den von Tecna srl gegebenen Anweisungen vorliegt.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf die als wichtig angesehenen Teile wie:
• die Dichtungen,
• die Leitungen
• die Membran
• das Gehäuse
• die Montageplatte
• die Manometer und andere Messinstrumente;
• Ausrüstung zum Befüllen mit Stickstoff;
• Stoßdämpfer;
• Buchsen und Halteachsen;
• Werkzeuge und andere verschleißanfällige Teile;
• alle verschlissenen, gebrochenen oder beschädigten Teile aufgrund mangelnder Wartung, unsachgemäßer Verwendung oder Unvollkommenheit.
Die Garantie ist außerdem in folgenden Fällen ausgeschlossen:
• wenn der Abschluss des Hydraulikkreislaufs des Baggers nicht korrekt ist;
• die Öltemperatur darf 80° C nicht überschreiten;
• das Öl wurde nicht über einen geeigneten Filterkreislauf gefiltert;
• Überschreitung der in den technischen Spezifikationen angegebenen und zulässigen Durchflussbereichsgrenzen;
• die Einstellung des Sicherheitsventils des Hydraulikkreislaufs wurde manipuliert oder anders eingestellt;
• wenn der Druck des Hammers die in den technischen Spezifikationen angegebenen Werte überschreitet;
• wenn während des Betriebs nicht originale Teile verwendet wurden;
• wenn die Art der Arbeit, für die der Hammer vorgesehen ist, nicht zum richtigen Zeitpunkt gemeldet wurde;
• wenn der Kunde die im Vertrag vorgesehenen Zahlungsbedingungen nicht einhält;
• wenn das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterschriebene Garantiezertifikat nicht an Tecna srl bzw. TECNA Group übergeben wird.

ANNAHME DER GARANTIEBEDINGUNGEN DURCH DEN KUNDEN
Die Verwendung des Hammers gilt als Annahme der oben beschriebenen Garantiebedingungen.

VERLÄNGERTE GARANTIEZEIT.
Es ist möglich, innerhalb von 3 Monaten vor Ablauf der Standardgarantie bis zu zwei Mal eine neue Garantiezeit zu aktivieren.
Zur Aktivierung einer neuen Garantiezeit ist der Kauf und die Montage eines Wartungskits verpflichtend.
Der Wartungskit muss von Tecna oder einem autorisierten Servicezentrum montiert werden.
Bei eigenständiger Montage des Wartungskits wird die Garantie nicht verlängert.
Zur Verlängerung der Garantiezeit muss der Servicekit unter Angabe der Seriennummer bestellt werden, und das dem Servicekit beigefügte Formular zur Garantieverlängerung ist per E-Mail an info@tecnanoline.com an Tecna zu senden.

NICHT VON DER GARANTIE ABGEDECKTE TEILE
Etwaige Spitzen/Werkzeuge und/oder Leitungen, die von Tecna geliefert werden, gelten als kostenlose Muster und unterliegen daher keinen Garantieansprüchen. Die Liste der als Verschleißersatzteile betrachteten Teile ist auf ausdrückliche Anfrage erhältlich.

GARANTIE AUF REPARIERTE TEILE
Für Teile, die nach unanfechtbarem Urteil der TECNA srl als mangelhaft anerkannt wurden und an denen Tecna Reparaturarbeiten durchgeführt hat, d. h. bei denen die Komponente ersetzt wurde, wird die Garantie um einen Zeitraum von 3 Monaten verlängert.

AUSÜBUNG DES ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTS
Wenn der Kunde die vorgesehenen Zahlungsverpflichtungen nicht eingehalten hat, kann die TECNA Group srl nach Durchführung des beauftragten Garantieeingriffs ordnungsgemäß und gemäß den Vertragsbedingungen nach ihrem unanfechtbaren Ermessen das Recht ausüben, die Ware zurückzubehalten und in Verwahrung zu nehmen, bis alle geschuldeten und fälligen Beträge bezahlt sind. Dies erfolgt unter Beachtung des italienischen Rechts, Art. 2756 cod. civ. und folgende.

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